Böswillige Fehlalarmierung
Brandeinsatz > Brandmeldeanlage
Feueralarm
Zugriffe 11906
|
eingesetzte Kräfte
|
||||||||||||||||||||
Fahrzeugaufgebot
![]() |

Einsatzbericht
Eine unbekannte Person hat in einer Asylunterkunft in Bad Salzhausen einen Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage betätigt und hierdurch den Einsatz der Feuerwehr verursacht.
Vor Ort musste leider festgestellt werden, dass die Anlage durch das Einschlagen des Druckknopfmelders böswillig ausgelöst wurde. Eine echte Notsituation lag nicht vor. Die hinzugerufene Polizei nahm Ermittlungen auf um den Straftäter zu ermitteln.
Hierzu sei ein Hinweis in eigener Sache gestattet: Ebenso wie der Mißbrauch der Notrufnummern 110 und 112 stellt das mißbräuchliche Betätigen einer Brandmeldeanlage eine Straftat gem. §145 StGB dar und wird durch die Polizei entsprechend strafrechtlich verfolgt - mindestens genauso bemerkenswert ist es aber, dass die freiwilligen Mitglieder einer Hilfsorganisation wieder einmal mit böser Absicht gerufen wurden. Dies wird sicher der einen oder anderen Einsatzkraft schmerzlich bewusst, wenn am nächsten Morgen der Wecker klingelt und man sich fragt warum die Nacht wieder einmal sehr kurz war...
Quelle oder weiterführende Informationen
Presselink |