Böswillige Fehlalarmierung

Brandeinsatz > Brandmeldeanlage
Feueralarm
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Einsatzort Details

Bad Salzhausen, Roland-Krug-Straße
Datum 04.01.2018
Alarmierungszeit 00:49 Uhr
Einsatzende 02:04 Uhr
Einsatzdauer 1 Std. 15 Min.
Alarmierungsart Pager
Einsatzführer stv. WF A. Reinhardt
Einsatzleiter SBI Holland/stv. SBI Riesbeck
Mannschaftsstärke 21
eingesetzte Kräfte

FF Geiß-Nidda/Bad Salzhausen
Fahrzeugaufgebot   Pkw  LF 20/16  MTF  ausgesondert: LF 16 (a.D.)

Einsatzbericht

Eine unbekannte Person hat in einer Asylunterkunft in Bad Salzhausen einen Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage betätigt und hierdurch den Einsatz der Feuerwehr verursacht.

Vor Ort musste leider festgestellt werden, dass die Anlage durch das Einschlagen des Druckknopfmelders böswillig ausgelöst wurde. Eine echte Notsituation lag nicht vor. Die hinzugerufene Polizei nahm Ermittlungen auf um den Straftäter zu ermitteln.

Hierzu sei ein Hinweis in eigener Sache gestattet: Ebenso wie der Mißbrauch der Notrufnummern 110 und 112 stellt das mißbräuchliche Betätigen einer Brandmeldeanlage eine Straftat gem. §145 StGB dar und wird durch die Polizei entsprechend strafrechtlich verfolgt - mindestens genauso bemerkenswert ist es aber, dass die freiwilligen Mitglieder einer Hilfsorganisation wieder einmal mit böser Absicht gerufen wurden. Dies wird sicher der einen oder anderen Einsatzkraft schmerzlich bewusst, wenn am nächsten Morgen der Wecker klingelt und man sich fragt warum die Nacht wieder einmal sehr kurz war...

 
 
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